Leitlinien

Präambel

Ab dem Jahr 2024 wird im Rahmen der Kulturwochen der Stadtgemeinde Amstetten der „Hannes Kropfreiter Nachwuchspreis“ vergeben. Er richtet sich an junge Kunstschaffende im Alter von 14 bis 21 Jahren. Talente in den Bereichen Instrumental, Gesang, Tanz und Schauspiel aus der Region des Mostviertels sollen gefördert werden.
Die Leitlinien werden von der Wettbewerbsleitung erstellt, die für ihre Einhaltung verantwortlich ist.
Die Wettbewerbsleitung setzt sich gemeinschaftlich aus Frau Ulla Obereigner, geb. 08.05.1989, und Herrn Johannes Ott, 03.05.1974, zusammen.
Es ist bei Bezeichnungen unter Verwendung des männlichen Geschlechts auch die weibliche Form und divers zu verstehen.

§1 Kriterien

Der Preis wird künstlerisch tätigen Einzelpersonen oder Gruppen in den Bereichen Instrumental, Gesang, Tanz und Schauspiel in zwei Altersgruppen, erste Altersgruppe zwischen dem vollendeten 14. und 17. Lebensjahr und zweite Altersgruppe zwischen dem vollendeten 18. und 21. Lebensjahr, verliehen. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist das Alter am letzten Tag der Anmeldefrist des jeweiligen Anmeldejahres.

Neben der Altersgrenze hat der Bewerber entweder zum Zeitpunkt seiner Einreichung seinen Hauptwohnsitz in den politischen Bezirken Amstetten, Scheibbs oder Melk oder in der Statutarstadt Waidhofen/Ybbs zu haben oder ist in den vorgenannten Bezirken bzw. in der Statutarstadt geboren.

§2 Wettbewerbsleitung

Die Wettbewerbsleitung kann mit bis zu zwei natürlichen Personen besetzt sein, erfolgt gemeinschaftlich, agiert ehrenamtlich, schließt Sponsorenverträge, hält den Kontakt zu Förderern, verwaltet Sponsorengelder, ist für die Ausschüttung der Preisgelder verantwortlich und vertritt den Wettbewerb nach außen, ernennt Jurymitglieder und ist für die Einhaltung der formellen Teilnahmebedingungen wie z.B. Regionalitätsbezug, Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen verantwortlich. Das Ausscheiden aus der Wettbewerbsleitung kann nur durch persönlichen Rücktritt oder Tod der Person erfolgen. Nach dem Ausscheiden hat die verbleibende Person die Möglichkeit, den Wettbewerb alleine zu leiten oder erneut eine zweite Person in die Leitungsfunktion zu ernennen.

§3 Jury

Die Jury wird von der Wettbewerbsleitung bis auf Widerruf bestellt, wobei auf das rotierende Vorschlagsrecht der Sponsoren bzw. Förderer und das Fixmitglied aus der Familie Kropfreiter verwiesen wird. Sie besteht aus

  • drei Personen mit entsprechender fachlicher Qualifikation und/oder einschlägiger beruflicher Tätigkeit,
  • einer Person aus dem Kreis der Sponsoren bzw. Förderer im jährlichen Rotationssystem nach Vorschlag, und
  • aus einem Fixmitglied der Familie Kropfreiter.

Alle Jurymitglieder sind zu gleichermaßen stimmberechtigt. Die Jurymitglieder wählen mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden, wobei bei Stimmengleichheit die Wettbewerbsleitung den Vorsitzenden bestimmt, und ermitteln den Preisträger.

Die Mitwirkung der Jury ist ehrenamtlich. Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Erstjury setzt sich aus Frau Renate Futterknecht, geb. 18.06.1967, Herrn Alexander Hauer, geb. 13.10.1968, Frau Sigrid Horn, geb. 16.03.1990, Frau Stefanie Kropfreiter, geb. 11.12.1989, Herrn Thomas Schnabel, 01.04.1971 und Sponsor-/ Fördervertreter zusammen.

§4 Preisgeld

Das Preisgeld ist mit € 1300,00 in der ersten Altersgruppe und € 1700,00 in der zweiten Altersgruppe dotiert.

Als Erstsponsoren konnten Agentur …und Punkt Sengstschmid & Digruber OG, Immobilien Ott GmbH, Autohaus Senker GmbH, Sparkasse Amstetten Privatstiftung, Umdasch AG und Arztpraxis Dr. Walter mit einem Jahresbeitrag von € 500,00 (iW Euro fünfhundert) gewonnen werden. Förderer ist Stadtgemeinde Amstetten.

§5 Kriterien zur Einreichung

Die Ausschreibung erfolgt über die Bekanntmachung in Medien und auf der Homepage des Nachwuchspreises. Ein Preisträger kann sich kein zweites Mal bewerben. Es sind ausschließlich Eigenbewerbungen in deutscher Sprache zulässig. Bei einem Bewerber, der das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Gruppenein-reichungen ist eine Ansprechperson zu nennen.

Anmeldefrist ist der 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Bewerber haben Kontaktdaten mit Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer und ein Empfehlungsschreiben einer Lehrperson anzugeben. Weiters ist ein Nachweis über den Regionalitätsbezug, z.B. durch Meldezettel oder Geburtsurkunde, beizubringen.

Mit Einreichung erklärt sich der Bewerber weiters damit einverstanden, dass Beiträge kostenfrei für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können.

Die Bewerbungsunterlagen sollen die künstlerischen Entwicklungsschritte, das mögliche Zukunftspotential und das persönliche Umfeld des Bewerbers widerspiegeln und sind in digitaler Weise der Jury zur Verfügung zu stellen. Den Bewerbungsunterlagen ist weiters verpflichtend eine Videopräsentation – Handyvideo ausreichend – in einer Dauer zwischen 2 bis maximal 6 Minuten anzufügen.

Für die Präsentationsrunde ist weiters in der ersten Altersgruppe ein künstlerischer Beitrag zwischen 3 bis maximal 5 Minuten und in der zweiten Altersgruppe ein künstlerischer Beitrag zwischen 5 bis maximal 8 Minuten vorzubereiten und gegebenenfalls zu präsentieren.

§6 Beurteilung

Die Beurteilung gliedert sich in eine Vorauswahlrunde und eine Präsentationsrunde. Die Wettbewerbsleitung prüft alle eingereichten Bewerbungen auf die Erfüllung der formellen Erfordernisse. Die Jury trifft dann anhand der vorgeprüften Unterlagen eine Vorauswahl. Im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen, welche drei Bewerber pro Altersklasse von der Vorauswahlrunde in die Präsentationsrunde aufsteigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Termin für die nicht öffentliche Sitzung wird vom Juryvorsitzenden im Einvernehmen mit den übrigen Jurymitgliedern und der Termin für die Präsentationsrunde vom Juryvorsitzenden im Einvernehmen mit den übrigen Jurymitgliedern und der Wettbewerbsleitung festgelegt.

Im Rahmen einer Präsentationsrunde wird jede Darbietung anhand der künstlerischen Gestaltung, Ton- bzw. Stimmqualität, Spiel- bzw. Sprech- bzw. Tanztechnik, Texttreue, des stilistischen Verständnisses und Bühnenauftritt gesamt bewertet. Keine Rolle spielen Geschlecht, Abstammung, Glauben, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und dgl. Die Wettbewerbsleitung kann an der Präsentationsrunde teilnehmen, hat jedoch ohne Stimmrecht.

Jedes Jurymitglied kann bis zu 10 Punkte pro Bewerber verteilen, wobei jede Punkteanzahl von jedem Jurymitglied nur ein Mal vergeben werden darf. Die Bewertung erfolgt in der ersten Runde mit einer verdeckten schriftlichen Abgabe der vorläufigen Punkte. Danach diskutiert die Jury die einzelnen Leistungen, und jedes Jurymitglied legt in einer zweiten Runde die Punkteanzahl öffentlich schriftlich fest. Die so vergebenen Punkte werden in ein Gesamtprotokoll eingetragen. Preisträger ist, wer in seiner Altersklasse die meisten Punkte erhält, der unmittelbar von der Entscheidung in Kenntnis zu setzen ist. Bei Punktegleichstand entscheidet die Reihung in der ersten verdeckten Wertungsrunde.

Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen.                                                                                                                 

Die Jury behält sich das Recht vor, Preise nicht zu vergeben.

§7 Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Kulturwochen der Stadtgemeinde Amstetten. Ort und Zeitpunkt werden von der Wettbewerbsleitung mit der Jury und der Stadtgemeinde Amstetten abgestimmt. Eine Präsentation des Gewinners einer jeden Altersklasse soll im Rahmen der Preisverleihung durch die Jury und/ oder Wettbewerbsleitung erfolgen. In Absprache mit dem Kulturamt der Stadtgemeinde Amstetten soll abhängig vom künstlerischen Beitrag, der Preisträger die Möglichkeit eines öffentlichen Auftritts erhalten.

Amstetten, am 10. August 2023